Die DSGVO, die am 25. Mai 2018 wirksam wird, verändert den Datenschutz in der EU umfassend und betrifft im Gegensatz zu Regulierungen wie dem deutschen IT-Sicherheitsgesetz alle Unternehmen. Neben bekannten Themen wie Consent, Zweckbindung, dem „Recht auf Vergessen“ und erweiterten Auskunftsrechten rückt sie besonders den technischen Schutz personenbezogener Daten in den Mittelpunkt. Verantwortliche müssen die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32), geeignete Maßnahmen zur Pflichterfüllung (Art. 24) sowie „Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ (Art. 25) gewährleisten; konkrete Umsetzungen bleiben offen, da der „Stand der Technik“ dynamisch ist und mehrere Wege zum Ziel führen können.
Zentral sind risikoorientierte technische und organisatorische Maßnahmen, die wirksam Datenschutzgrundsätze umsetzen, datenschutzfreundliche Defaults erzwingen und Systeme dauerhaft gegen unberechtigte Zugriffe absichern. Genannt werden u. a. Pseudonymisierung und Verschlüsselung, die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit sowie Wiederherstellbarkeit personenbezogener Daten. Zusätzlich verschärft die DSGVO Benachrichtigungspflichten: Meldungen an Behörden müssen binnen 72 Stunden erfolgen, betroffene Personen bei hohem Risiko unverzüglich; Ausnahmen sind etwa bei verschlüsselten Daten möglich. Da Vorfälle reputations- und bewertungsrelevant werden können, wird ein Ausbau von Schutzmaßnahmen als zwingend dargestellt.
Für die Umsetzung gelten Web Application Firewalls, Web Access Management, Identity Federation und IAM als essenzielle Bausteine des Stands der Technik, insbesondere für mittlere und größere Unternehmen mit vielen Anwendungen. Ergon positioniert Airlock als integrierte Suite aus zwei Komponenten für Web-Sicherheit und Zugriffsschutz: Airlock Login (Auth, MFA/OTP, SAML v2, OAuth 2.0), Airlock WAF (Traffic-Analyse, Fraud-Prevention-Erweiterungen, Performance/Load Balancing) sowie Airlock IAM (Benutzer- und Rollenmanagement, Selbstregistrierung externer Nutzer, Berechtigungen zur Laufzeit). Zusammen sollen diese Module als „Grundschutz“-Baustein DSGVO-Anforderungen an die dauerhafte Systemsicherheit unterstützen und den Übergang zu „Security/Privacy by Design“ absichern.
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