Für nahezu jedes betroffene Unternehmen der Versicherungswirtschaft ist zu erwarten, dass aus den VAIT (Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) konkrete ergänzende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden müssen. Da die VAIT als Konkretisierung bereits bestehender Anforderungen verstanden werden, gelten sie ohne Umsetzungsfristen; gerade der hohe Detaillierungsgrad erzeugt jedoch in vielen Häusern unmittelbaren Handlungsbedarf. Die Entwicklung eines geeigneten Aktionsplans zur Erfüllung, Messung und zum Nachweis der relevanten Anforderungen wird als zentrale Managementaufgabe positioniert.
Im Kern adressieren die VAIT acht thematische Fokusbereiche, die jeweils eine angemessene Betrachtung sowie die Einbindung geeigneter Interessensvertreter und Experten erfordern. Vorgaben zu IT-Strategie und IT-Governance definieren Mindestanforderungen an Inhalte und Verankerung in Aufbau- und Ablauforganisation. Informationsrisiken und deren Management werden als relevant für das übergreifende Unternehmens- bzw. Geschäftsrisikomanagement beschrieben. Zur Stärkung der Informationssicherheit wird unter anderem ein weitreichend unabhängig agierender Informationssicherheitsbeauftragter gefordert; zudem rücken Berechtigungsmanagement, Access Management und Governance stärker in den Prüfungsfokus.
Über den klassischen IT-Betrieb hinaus werden IT-Projekte, partiell entkoppelte Umsetzungen sowie Anwendungsentwicklung behandelt, was bei guter Ausgestaltung Schritte in Richtung „Security by Design“ ermöglicht. Auslagerungen, IT-Dienstleistungen Dritter, Managed Service Provider sowie zunehmend Cloud-Services werden explizit berücksichtigt. Insgesamt stellen die VAIT damit zugleich eine Konkretisierung und eine Modernisierung der Anforderungen für digitalisierte Versicherungs-IT-Infrastrukturen dar und erlauben durch ihre Modularisierung den Rückgriff auf etablierte Standards, Frameworks und praxiserprobte Best Practices.
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